Aktuelles aus dem ULSZ-Rif

Regelung im Lockdown

17.11.2020

Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Sportzentrums,

UPDATE vom 17.11.2020 (Verordnung Bundesregierung):

Aufgrund neuer Corona Maßnahmen der Bundesregierung müssen wir ab 17. November bis einschließlich 6. Dezember 2020 die folgenden Beschränkungen für den Sportbetrieb im ULSZ-Rif bekannt geben.

 

Nicht erlaubt sind ab 17.11.2020 folgende Aktivitäten:

  • Alle Breitensportaktivitäten indoor und outdoor (Kindertrainings, Jugendtrainings, Hobbysport)
  • Veranstaltungen und Wettkämpfe
  • Schulsportaktivitäten

 

Folgende Aktivitäten sind nach wie vor erlaubt:

  • Einzel- und Gruppentrainings für den Spitzensport (indoor & outdoor): Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen
  • Sportveranstaltungen im Spitzensport im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbs (Genehmigung der Gesundheitsbehörde und Hygienekonzept erforderlich)
  • Praxis-Lehrveranstaltungen der Universität mit Genehmigung des Rektorats

 

Die derzeit gültige Verordnung tritt vorbehaltlich am 6.12.2020 außer Kraft.

Danke für Euer Verständnis!

Das Team des ULSZ-Rif