Regelung im Lockdown
17.11.2020
Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Sportzentrums,
UPDATE vom 17.11.2020 (Verordnung Bundesregierung):
Aufgrund neuer Corona Maßnahmen der Bundesregierung müssen wir ab 17. November bis
einschließlich 6. Dezember 2020 die folgenden Beschränkungen für den Sportbetrieb
im ULSZ-Rif bekannt geben.
Nicht erlaubt sind ab 17.11.2020 folgende Aktivitäten:
- Alle Breitensportaktivitäten indoor und outdoor (Kindertrainings, Jugendtrainings, Hobbysport)
- Veranstaltungen und Wettkämpfe
- Schulsportaktivitäten
Folgende Aktivitäten sind nach wie vor erlaubt:
- Einzel- und Gruppentrainings für den Spitzensport (indoor & outdoor): Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen
- Sportveranstaltungen im Spitzensport im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbs (Genehmigung der Gesundheitsbehörde und Hygienekonzept erforderlich)
- Praxis-Lehrveranstaltungen der Universität mit Genehmigung des Rektorats
Die derzeit gültige Verordnung tritt vorbehaltlich am 6.12.2020 außer Kraft.
Danke für Euer Verständnis!
Das Team des ULSZ-Rif